Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Um Mitglied im HILDEN SPORT e. V. zu werden, füllst Du unseren Aufnahmeantrag aus. Das funktioniert ganz bequem auf unserer Website. Natürlich bekommst Du auch einen klassichen Aufnahmeantrag aus Papier in der Geschäftsstelle, im HILDEN SPORT Studio oder von den Abteilungsleitungen. Den ausgefüllten Antrag kannst du im HILDEN SPORT Studio oder in der Geschäftsstelle abgeben oder uns per E-Mail schicken.
Die Mitgliedschaft läuft, bis sie gekündigt wird, oder durch Ausschluss oder Tod endet. Eine Kündigung ist zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) mit vier Wochen Frist möglich. In den Fachbereichen „Fitnessstudio“ und „Groupfitness & Aerobic“ gibt es zunächst eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
Die Kündigung muss in Textform an die Vereinsadresse geschickt werden. Sie ist jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) mit vier Wochen Frist möglich. In den Fachbereichen „Fitnessstudio“ und „Groupfitness & Aerobic“ gilt zunächst eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
Für die Mitgliedschaft im Verein ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtend. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird vierteljährlich eingezogen. Wenn du während eines laufenden Quartals eintrittst, buchen wir den ersten Beitrag am 1. des Folgemonats ab. Für den Eintrittsmonat berechnen wir den Beitrag anteilig nach den beitragspflichtigen Tagen.
Bitte teile uns Änderungen deiner persönlichen Daten – wie Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse oder beitragsrelevante Angaben – zeitnah mit. Das geht ganz einfach über unser Online-Formular auf der Website oder per E-Mail an den Verein. Nachteile oder Schäden durch nicht gemeldete Änderungen trägst du bzw. musst du ersetzen.

